JenFe und Jen-Fe-Plus, die Zweite
Heute morgen habe ich mit Herrn Dr. Chronopoulos von der Genossenschaft zur Rechtswahrung und Unterstützung für Wirtschaft und Soziales telefoniert. Nach seinen Ermittlungen ist JenFe ein nicht zugelassenes apothekenpflichtiges Medikament. Detaillierte Informationen dazu sind bei www.jenfe.ch zu finden.
Nach seinen Aussagen wurde bei dem für JenFe-Werbezwecke herangezogenen RTL-Beitrag ein anderes Pflaster verwendet, dessen Vertrieb mittlerweile allerdings eingestellt ist.
Mit Erlaubnis von Herrn Dr. Chronopoulos, hier das Schreiben:
Der Vertrieb von JenFe und JenFe plus eine Begünstigung, Förderung und ein Vertreiben, eines nicht zugelassenen apothekenpflichtigen Medikamentes. SOMIT EINE STRAFBARE HANDLUNG So eine offizielle Einstufung. Fazit: Jede Person/Firma welche JenFe vertreibt, begünstigt und fördert macht sich strafbar.
Zusätzlich werden hier Personen betrügerisch zum Vertrieb von JenFe bewegt. Dies vermeintliche Gutachten, welches die Werber vorlegen, (nebst angeblicher TV-Sendung von RTL , Apotheker Rundschau und einer vermeintlichen klinischen Studie) enthält in seiner vollumfänglichen Ausfertigung den Satz: “der Inhaltstoff Natriumpolynikotinat SALT ist in Deutschland als apothekenpflichtig einzustufen (siehe EU-Richtlinien). Abgesehen davon, ist dieses Gutachten von einem bayerischen Labor nicht mit einem behördlich beauftragten Gutachten mit u.a. Anwendung einer Massenspektralanalyse im Einklang. Hier wurde u.a. ein Weichmacher entdeckt, welcher z.B. in Österreich generell nicht zulässig ist. Die Genossenschaft zur Rechtswahrung und Unterstützung für Wirtschaft und Soziales, Postfach 23, CH-4323 Wallbach, vertreten durch ihrem Präsidenten: Herrn Dr. Michael Chronopoulos, hat bereits wider einigen äußerst uneinsichtigen und schon vorsätzlich betrügerischen agierenden Personen bei diversen Staatsanwaltschaften entsprechende Strafanträge gestellt. Wie auf der Info-Seite www.jenfe.ch ersichtlich, werden ab Montag 03.Dezember 2007 jeglicher Vertreibende von JenFe belangt werden, diesbezüglich wurde auch die Rechtsanwaltkanzlei Thesen und Schweiger in Nürnberg beauftragt, wider allen JenFe-Vertriebspartner/IN im Sinne des UWG u.a. mit äußerste Härte vorzugehen. Bis dato konnte sich jeder bei der Genossenschaft melden und wurde mehr oder weniger als Opfer betrachtet (die Genossenschaft hat bereits seit über einem halben Jahr hier die Vertreibenden ohne jegliche Kostennote ermahnt und aufgeklärt, obwohl diese berechtigt gewesen wäre, im Sinne vom UWG u.a. § 8, § 9 und §´12 kostenpflichtig abzumahnen), der zu einem straffälligen Vertrieb von JenFe mit unlauten Mitteln bewegt wurde. Ab Montag wird aber nun ausnahmslos JEDE/R als Täter angesehen. Es ist erfreulich, und der Beginn einer neuen Ähra, dass nun der Grundgedanke der Gründungsmitglieder der EU (damals EWG) in die eigentliche Tat umgesetzt wird. Die Genossenschaft zur Rechtswahrung und Unterstützung für Wirtschaft und Soziales, Einrichtungen, Behörden, Ministerien, Schutzverbände der europäischen Staatengemeinschaft und der Schweiz, sowie weitere arbeiten nun länderübergreifend zusammen und belangen dem entsprechend nun auch Personen europaweit. Aktuell: wird hier gemeinschaftlich nun wider dem illegalen Vertrieb von einer elektronischen Zigarette (Ruyan, YouYan, YouCAn ….) und dem Abnehmpflaster (JenFE und JenFe plus) vorgegangen. Die Genossenschaft zur Rechtswahrung und Unterstützung für Wirtschaft und Soziales wird hier federführend mit entsprechender Zusammenarbeit/Unterstützung (s.o.) generell wider jeglichen Vertrieb im Sinne der lektronischen Zigarette oder JenFe der Firma Nexagen vorgehen, gemäß dem Zweck der Genossenschaft. Die Genossenschaft steht für die Wahrung und Einhaltung des Global Compact der Vereinten Nationen sowie für das Internationale Abkommen des Europäischen Rates und des Europäischen Parlamentes inkl. der jeweiligen Landesrichtlinien/-gesetze der Staaten der Europäischen Staatengemeinschaft und dem der Schweiz.
PS: Alle Geschädigten (gesundheitlich/gewerblich) bezüglich des Abnehmpflasters Jenfe, JenFe-Patch und JenFe plus und der elektronischen Zigaretten (Ruyan, YouYan usw.) können sich an die Genossenschaft zur Rechtswahrung und Unterstützung für Wirtschaft und Soziales wenden: webmaster@derbundesverband.ch . Diese wird die Interessen der zuvor genannten mit vertreten. Es bestehen bereits bei den Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften (Landshut, Deggerndorf, Ebermannstadt, Bamberg, Coburg, Österreich, Amstetten usw. mehrere Strafanzeigen und -anträge und weitere folgen).
Tags: bundesverband, schweiz, zulassung







Am 8. Februar 2008 um 18:43 Uhr
[…] Zuden Blogeinträgen: JenFe und die Wirkung von Hansaplast und JenFe und Jen-Fe-plus, die Zweite […]
Am 28. Februar 2008 um 19:23 Uhr
[…] dieses Pflaster wegen der Gesundheitsgefährdungen und Illegalität vom Markt genommen wird. Dazu hier mehr. Allerdings ist allgemein bekannt, die Mühlen des Gesetzes mahlen (mitunter) […]