Dann halt ich Sie eben fest, bis die Polizei kommt
Das Folgende hat nicht unbedingt etwas mit Abnehmen zu tun, aber mit Einkaufen. Und um sich gesund zu ernähren, müssen wir eben ab und an Mal in einen Markt gehen. So erlebte ich kürzlich bei einem Einkauf in einem Real-Markt folgendes:
In der Kassenschlange vor mir stand eine junge Frau ausländischer Herkunft. Sie packte ihren Einkauf weg, während die Verkäuferin weiter die Artikel über den Scanner zog. Als die junge Frau ihren Einkaufswagen etwas zurechtrückte, kam sie mit ihrer Handtasche in den Bereich der Sicherung, welche sofort lautstark lospiepste. Völlig unbekümmert legte sie ihre Handtasche auf die Ablagefläche an der Kasse und packte weiter ein.
Die Kassiererin, der das Piepsen natürlich nicht entgangen war, schnappte sich die Handtasche und hielt sie vor die Sicherung. Als diese wieder ihr Piepsen hören liess, machte die Kassiererin einfach die Handtasche auf, sah hinein, nahm eine CD heraus und hielt diese vor die Sicherung. Und tatsächlich war diese CD die Ursache für den Alarm.
Die Kassiererin zog die CD über den Kassenscanner. Dieser kannte die CD als Artikel aber nicht. So nahm die Kassiererin die CD aus der Hülle und besah sie sich ausführlich. Inzwischen hatte sich eine zweite Kassiererin hinzugesellt, da ein Wechsel anstand. Da ich diese ganze Szene als dreist empfand, sagte ich zu den Kassiererinnen, dass sie nicht die Befugnis zur Taschenkontrolle haben. Beide erwiderten voller Vehemenz, dass sie das sehr wohl dürfen. Meinen Einwand, dass sie zwar höflich den Kunden fragen dürfen, ob er seine Tasche öffnen und vorzeigen mag, aber nicht ungefragt die Taschen kontrollieren dürfen, wiesen sie strikt zurück.
Um das zu klären, kam eine der Kassiererinnen auf die Idee, den Marktleiter hinzu zu bitten. Dieser kam auch und stellte klar, dass die Kassiererinnen keine Taschenkontrollen machen dürfen. Er sagte aber auch sinngemäß: “Wir haben hier täglich 15 Ladendiebstähle. Wenn die Sicherung anschlägt, dann halten wir Sie eben fest bis die Polizei kommt.”
Na hoppla, dachte ich mir. Das sind aber sehr seltsame Methoden. Lieber Herr Marktleiter, wenn ich demnächst wieder diesen Markt betrete und bei mir geht die Sicherung los, dann will ich doch mal sehen, wie Sie mich festhalten, und vor allem auf welcher Rechtsgrundlage. Nur um das mal klarzustellen, Taschenkontrolle und Festhalten ist nur unserem Freund und Helfer, der Polizei, gestattet. Herr Marktleiter, Sie dürfen mir zwar hinterherlaufen bis die Polizei da ist, um denen zu sagen, wo ich bin, aber festhalten … lach … das dürfte eine Spaß werden.
Es mag ja sein, dass 15 Ladendiebstähle am Tag nervig sind. Diese in Griff zu bekommen kann und darf aber nicht auf Kosten der unbescholtenen Bürger geschehen.
Übrigens hatte ich einen technisch versierten Begleiter dabei, welcher dem Marktleiter vorschlug, die Sicherungen doch so zu gestalten, dass sie nicht bei Fremdartikeln Alarm schlagen. So ist es meinem Begleiter auch schon öfters passiert, dass er bei dem im gleichen Haus ansässigen Media-Markt CDs gekauft hat, welche beim anschließenden Kauf in diesem Realmarkt ebenfalls den Sicherungsalarm ausgelöst hatten. Der lapidare Kommentar des Marktleiters war: “Dann müssen die beim Media-Markt eben besser entsichern. Unser System ist sicher.”
Mal wieder wird der Weg des geringsten Widerstandes gegangen. Anderen wird die Schuld zugeschoben, statt Kritik anzunehmen und nach Lösungen zu suchen. Und die verärgerten Kunden werden einfach in Kauf genommen.
Tags: einkauf, festhalten, kasse, kassiererin, ladendiebstahl, media-markt, polizei, real-markt, sicherung, taschenkontrolle

Am 9. Juni 2010 um 14:18 Uhr
Hallo,
zu diesem Vorgang muß man sagen:
eine fremde Tasche ansich zu nehmen ist verboten. Hineingreifen auch. Schon aus Selbstschutz. Wenn der Eigentümer der Tasche hinterher behauptet da waren noch 10,00/20,00 oder 50,00 € in der Tasche, die sind jetzt weg, beweisen sie mal nach der rechtswiderigen Handlung (Tasche abnehmen), das sie diese Geld nicht genommen haben (viel vergnügen).
Das festhalten bis die Polizei kommt ist unter gewisssen Voraussetzungen erlaubt.
Die korrekte Vorgehensweise wäre in diesem Fall gewesen:
Die Kassenkraft fragt die Kündin nach dem Kassenzettel für diese Ware. Wenn der Kassenzettel nicht vorgelegt werden kann, besteht der Verdacht des Diebstahls. (Warensicherung schlägt an.) Die Kassenkraft kann der Kundin sagen:
bleiben sie hier wir holen die Polizei.
Wenn die Kundin das verweigert, muß sie nach ihrem Ausweis gefragt werden.
Hat sie keinen Ausweis dabei, will ihn nicht zeigen, hat einen ausländischen
ausweis und sie ist nicht namentlich bekannt und will den Laden verlassen, kann sie festgehalten werden. Rechtsgrundlage § 127 StPO
Am 9. Juni 2010 um 16:18 Uhr
Dem muss ich widersprechen.
Der Wortlaut des §127 STPO schliesst den Verdacht auf eine Strafttat _nicht_ ein. Vielmehr muss der Betreffende lt. STPO “auf frischer Tat betroffen oder verfolgt” sein. Allein der Verdacht einer Straftat reicht demnach nicht aus, um ein Festhalten zu rechtfertigen. Und das ist auch gut so!
Und nun zum Alltagsleben: hast Du von jeder CD, die Du schon 6 Monate oder länger/kürzer hast, einen Kassenzettel dabei? Das ist völlig neben jeglicher Realität. Die Geschäfte sollen für ordentliche Sicherungssysteme sorgen, die keinen falschen Alarm verursachen. Und wie in dem Beitrag oben deutlich zu erkennen ist, war das nicht der einzige Fall. Hier lag die Fehlerursache ganz klar in der fehlenhaften Technik.