Wakeup und das Widerrufsrecht
Wakeup ist ein Konzept um sowohl online abnehmen zu können, als auch in Gruppen vor Ort, je nach persönlicher Vorliebe.
So gut das Konzept an sich auch klingen mag, der günstigste Einstieg mit 139 Euro (Stand Dezember 2009) ist teuer. Nicht jedem werden die Essenspläne behagen, so mancher schon nach zwei drei Wochen kapitulieren und dann ist eine Menge Geld einfach so verpufft. Es gibt zwei Schnuppertage mit Rezepten, aber irgendwie erinnert mich das an Kinofilm-Werbung - die besten Szenen in 45 Sekunden, der Rest des Films ist häufig fad. Im übrigen halte ich diese Rezepte nicht (wie beworben) als alltagstauglich für Berufstätige.
Was mich ebenfalls stört: das Konzept wird extra “ohne Diät- oder Extraprodukte” beworben und dennoch gibt es einen Shop für Wakeup-Produkte. Natürlich wird darauf hingewiesen, dass keiner diese Produkte kaufen muss. Aber prompt tauchen diese Wakeup-Produkte in den Rezeptvorschlägen für die Schnuppertage auf. Das ist Bauernfängerei.
Eine Testbestellung ergab im Shop einen Mindestbestellwert von 15 Euro, der erst genannt wird, wenn man zur Kasse will. Der Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Shop ist gesetzt. Jedoch vermisse ich den Hinweis auf das in Deutschland vorgeschriebene Widerrufsrecht bzw. die Rückgabebelehrung. Dieses steht nur auf der Hauptseite und ist (nach dessen Inhalt) nur für die Wakeup-Kurse gültig, nicht jedoch für den Wakeup-Shop und ist vom Shop aus auch nicht erreichbar.
Das Widerrufsrecht für Wakeup-Kurse beinhaltet die Formulierung “Bei Rücksendungen werden dem Teilnehmer 30,- € (für Versand und Bearbeitungsgebühren) in Rechnung gestellt.” und “Bei jedem Widerruf muss die Ware vollständig, ungeöffnet, unbenutzt und auf eigene Kosten an Wakeup zurückgeschickt werden.“. Nach deutschem Recht ist es jedoch nur zulässig, bei Warenwerten unter 40 Euro die Kosten der Rücksendung dem Verbraucher aufzuerlegen.
Beanstandungswürdig ist auch: “Der Bearbeitungszeitraum für Widerrufe beträgt 7 Wochen.” Der Gesetzgeber sieht das so: “Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.”
Im übrigen ist der Verkäufer gesetzlich verpflichtet, den Käufer über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren und kann diese Pflicht nicht auf den Käufer abwälzen, wie es in den AGB von Wakeup steht: “Der Kunde ist aufgefordert, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Wakeup-Homepage zu lesen. Hat er keinen Internetzugang, kann der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Wakeup-Kundenservice anfordern.“.
Es ist für mich unverständlich, wie eine Firma, die nach eigenen Angaben durch Zeitschriften wie “Frau von heute”, “Freizeit Revue” und “Frau im Trend” bekannt sein soll, dem Kunden so dreist sein in Deutschland gültiges und zustehendes Recht entziehen will. Von daher mein Tipp: Mit Vorsicht zu geniessen und Kündigungsfristen unbedingt beachten.
Zum Lexikoneintrag: Wakeup








Am 11. Dezember 2009 um 09:48 Uhr
Dezember 2009: Der Bundesgerichtshof urteilt zu den Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen und stärkt die Position des Kunden. verbraucherrecht.blogg.de